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Ihr Autoschlüsselspezialist

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (ROBELS Schliesstechnik GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.

Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)


Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.robels.de.


Feedback und Kontaktangaben

Haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

ROBELS Schliesstechnik GmbH
Venloer Str. 192
50823 Köln

Tel: 0221 65026502

https://www.robels.de/kontakt.html


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.


Unverhältnismäßige Belastung

Wir sind in allen Bereichen unserer Webseite unter https://www.robels.de einschließlich aller Unterseiten nach § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Nr. 17 BFSG von der Verpflichtung ausgenommen.


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.6.2025 erstellt und zuletzt am überprüft.